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Die Gebäudeversicherung bei Kauf einer Immobilie

Die Gebäudeversicherung geht bei Eigentümerwechsel einer Immobilie auf den neuen Eigentümer über.
Oftmals übernimmt man die Versicherung nur, ohne diese gewissenhaft zu prüfen. Davon ist dringend abzuraten!

Generell ist es sehr positiv zu sehen, dass die Versicherung an den neuen Eigentümer übergeht. So ist der nahtlose Versicherungsschutz gewährleistet.
Dennoch wissen Sie nicht, ob bei der damaligen Antragstellung alle Daten korrekt erfasst wurden.

- die Wohnflächenangaben stimmen nicht
- Modernisierungsmaßnahmen in der Vergangenheit wurden nicht in der Versicherungssumme berücksichtigt wurde
- wichtige Leistungsbausteine wie z.B. das Risiko Leitungswasser fehlen

Unsere Empfehlung

- prüfen Sie umgehend die Versicherungspolice

- nutzen Sie gegebenenfalls Ihr Sonderkündigungsrecht. Innerhalb eines Monats nach Eintrag des Kaufs ins Grundbuch können Sie die Versicherung mit sofortiger Wirkung oder zum Schluß der Versicherungsperiode kündigen.

- holen Sie alternative Angebote ein.

- achten Sie auf einen leistungsstarken Tarif. Sollten Ihnen der Preis zu hoch sein, reduzieren Sie die Prämie über eine höhere Selbstbeteiligung.

Gerne stehen wir Ihnen hier umfassend zur Seite. Weitere Informationen erhalten Sie über www.stra-fin.de

 

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Kontakt

Günter Pitzer
Fachwirt Finanzberatung (IHK)
Herrenmühlenstr. 3
72336 Balingen
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Fax 07433/2600635
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