Vom 18. September an können Familien und Alleinerziehende Anträge für den Zuschuss, den Sie nicht zurückbezahlen müssen, bei der Staatsbank KfW stellen.
Für jedes Kind unter 18 Jahren zahlt der Bund zehn Jahre lang jeweils 1200€. Allerdings gibt es eine Obergrenze beim zu versteuernden Einkommen:
Bei einem Kind beträgt sie 90.000€ im Jahr. Für jedes weitere kind erhöht sie sich um 15.000€. Entscheidend ist, dass der notarielle Kaufvertrag zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2020 abgeschlossen
wird. Bei Neubauten muss zudem die Baugenehmigung in diesem Zeitraum erteilt werden. Den Zuschuss gibt es allerdings nur beim erstmaligen Neubau oder
Erwerb von Wohnungseigentum zur Selbstnutzung. Wem bereits eine selbst genutzte oder vermietete Immobilie gehört, geht leer aus. Zudem fallt die Förderung weg, wenn die Immobilie verkauft oder vermietet wird.
Die Anträge müssen online im Zuschussportal der KfW gestellt werden, und zwar erst nach dem Einzug.